Schalenwildbrauchbarkeit

Die Jagdhundeschule Peter Müller bietet die Möglichkeit die jagdliche Brauchbarkeit im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung der Schalenwildbrauchbarkeit dient zum Nachweis der Eignung für die Arbeit nach dem Schuss auf Schalenwild.

Prüfungsinhalte:

1. Leinenführigkeit
Die Leinenführigkeit wird im Wald geprüft. Der Hund muss dem Hundeführer/der Hundeführerin beim Umgehen von Bäumen folgen, hierbei muss in der Regel die Leine durchhängen. Hunde die permanent in die Leine springen, können die Prüfung nicht bestehen.

2. Freies Folgen
Der Hund muss seinem Hundeführer/seiner Hundeführerin frei bei Fuß folgen und über Sichtzeichen ins Sitz und Platz gebracht werden. Hunde die sich unerlaubt mehr als drei Meter entfernen, können die Prüfung nicht bestehen.

3. Abrufbarkeit und Stoppsignal

Der Hundeführer/die Hundeführerin schickt seinen Hund in die freie Suche. Ab einer Entfernung von ca. 30-50 m ist der Hund per Signal zu stoppen. Daraufhin ist der Hund heranzurufen. Hunde die sich nicht zeitnah abrufen lassen, oder sich der Prüfung entziehen, können die Prüfung nicht bestehen.

4. Verhalten am Stand/Ansitz und Schussfestigkeit
Der Hund wird frei oder angeleint in unmittelbarem Bereich einer Ansitzmöglichkeit abgelegt. Der Hundeführer/die Hundeführerin gibt von diesem mehrere Flintenschüsse ab. Der Hund soll sich hierbei und bei der Abgabe von mehreren Flintenschüssen ruhig verhalten und nicht an der Leine reißen oder den Stand verlassen. Hierbei wird jeder Hund einzeln auf die Schussfestigkeit geprüft. Die Reaktion des Hundes ist als schussfest, schussempfindlich oder schussscheu zu bewerten. Schussscheue Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Die gewählte Variante mit oder ohne Leine muss dem Prüfer vorher bekanntgegeben werden.

5. Fährtenschuharbeit auf Schalenwild
Die Schalenwildfährte wird ausschließlich an einer mit dem Fährtenschuh angelegten Fährte geprüft. Die Fährtenschuharbeit auf Schalenwild wird vorwiegend im Wald auf einer Fährte von 600m mit mehreren Haken und Bögen geprüft. Es werden 2 Wundbetten eingearbeitet. Die Fährte hat eine Standzeit von 8 bis 12 Stunden.
Am Ende der Fährte liegt ein Stück Schalenwild oder eine frische Decke. Nach erfolgreicher Suche bewerten die Prüfer das Verhalten des Hundes am Stück. Der Hund darf das Stück nicht anschneiden. Der Hundeführer/die Hundeführerin müssen sich dabei außer Sicht in einer Entfernung von mindestens 50m begeben. Entfernt sich der Hund während der Arbeit eindeutig von der Fährte, so erfolgt nach ca. 50m ein Abruf durch den Prüfer. Der Hundeführer/die Hundeführerin kann sodann den Hund an einem ihm/ihr bezeichneten oder einem selbst gewählten Punkt der Fährte neu ansetzen. Es sind zwei Abrufe möglich. Nimmt der Hund die Fährte nicht an, oder es erfolgt ein dritter Abruf, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Das Sozialverhalten des Hundes wird während der gesamten Prüfung mit beachtet und bewertet. Hunde, die in hohem Maße unverträglich sind, scheiden aus. Wird einer der Modulteile als nicht bestanden bewertet, so gilt das Modul als nicht bestanden.