Wolfsdog Brauchbarkeit

Die „Meisterprüfung” Wolfsdog Brauchbarkeit prüft alle Aspekte des jagdlichen Hundealltages . Ein solider Grundgehorsam und ein gut durchgearbeiteter Hund sind Grundvoraussetzung für das Bestehen dieser anspruchsvollen Jagdhundeprüfung. Das Sozialverhalten und die Schussfestigkeit werden während der gesamten Prüfung mit beachtet und bewertet. Hunde, die in hohem Maße unverträglich oder in hohem Maße schussscheu sind, scheiden aus. Wird einer der Modulteile als nicht bestanden bewertet, so gilt das Modul als nicht bestanden.

Erster Tag

1. Pirschgang im deckungsreichen Gelände
Auf einem vorgegebenen Jagdparcours sind mehrere Aufgaben des Grundgehorsams sowie Apportieraufgaben zu absolvieren. Der Hund ist frei zu führen. Währen des Pirschganges werden mit insgesamt 2 Dummylaunchern, 2 Dummykatapulten und 2 Fasanwerfern Apportieraufgaben gestellt. Der Hund soll sich dabei ruhig und führig zeigen, und den Apport in verschiedenen Situationen zuverlässig bewältigen.

2. Leinenführigkeit sowie frei bei Fuß ohne verbale Kommandos. Es wird die Orientierung des Hundes am Hundeführer/an der Hundeführerin beurteilt.

3. Freies Ablegen und Warten des Hundes sowie Heranrufen über Sichtkommandos in verschiedenen jagdlichen Situationen.

4. Arbeiten an der Hasenzugmaschine. Hier wird der Hund auf Gehorsam am Hasen geprüft. Auf einer Länge von 300 Metern ist ein “beschossener Hase” zu verfolgen. Der Hundeführer/die Hundeführerin muss in der Lage sein den Hund während des Hetzens zu stoppen, weiterzuschicken und einen sauberen Apport zu erreichen.

5. Abendansitz auf Rehwild ca. 2 Stunden
Der Hund wird während des Ansitzes frei unter einer Ansitzeinrichtung abgelegt. Er soll sich während des gesamten Ansitzes ruhig und wachsam verhalten. Hunde die Einspringen, oder Ihren Platz verlassen, können die Prüfung nicht bestehen. Bei erfolgtem Abschuss gibt es zwei frei wählbare Varianten der Prüfung.

5.1. Freie Suche
Der Hund wird von seinem Platz aus direkt in die Suche geschickt. Nach erfolgreicher Suche soll der Hund den Fund verbellen (Totverbeller) oder verweisen (Bringselverweiser, Rückverweiser).

5.2. Riemenarbeit
Der Hund muss am langen Riemen den Anschuss finden und anzeigen. Von da an Riemenarbeit bis zum Reh. Hunde die sich der Prüfung entziehen, sowie Hunde die nicht ans Stück kommen, können die Prüfung nicht bestehen.
Danach erfolgt eine Anschneidekontrolle. Der Hundeführer/die Hundeführerin entfernt sich zum Holen des Fahrzeuges mindestens 100 Meter, und lässt den Hund am Wild zurück. Hunde die Anschneiden können die Prüfung nicht bestehen.

Zweiter Tag

1. Fährtenschuharbeit auf Schalenwild
Die Schalenwildfährte wird ausschließlich an einer mit dem Fährtenschuh angelegten Fährte geprüft. Die Fährtenschuharbeit auf Schalenwild wird vorwiegend im Wald auf einer Fährte von 600 Metern mit mehreren Haken und Bögen geprüft. Die Fährte muss eine Standzeit von 8 bis 12 Stunden vorweisen. Es werden 2 Wundbetten eingearbeitet. Am Ende der Fährte liegt ein Stück Schalenwild oder eine frische Decke. Nach erfolgreicher Suche bewerten die Prüfer das Verhalten des Hundes am Stück. Der Hund darf das Stück nicht anschneiden. Der Hundeführer/die Hundeführerin müssen sich dabei außer Sicht in einer Entfernung von mindestens 50 Meter begeben. Entfernt sich der Hund während der Arbeit eindeutig von der Fährte, so erfolgt nach ca. 50 Metern ein Abruf durch den Prüfer. Der Hundeführer/die Hundeführerin kann sodann den Hund an einem ihm/ihr bezeichneten oder einem selbstgewählten Punkt der Fährte neu ansetzen. Es sind zwei Abrufe möglich. Nimmt der Hund die Fährte nicht an, oder es erfolgt ein dritter Abruf, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

2. Arbeiten unter der Flinte
Der Hund wird in die freie Suche geschickt, während sich der Hundeführer/die Hundeführerin auf einem vorgegebenen Areal mittig bewegt. Der Hundeführer/die Hundeführerin darf seinen Hund über verbale Kommandos sowie Sichtzeichen lenken. Dann wird über einen Dummylauncher für den Hund sichtig ein Stück Federwild geworfen, welches vom Hundeführer/der Hundeführerin beschossen wird. Das Stück Federwild ist dann unmittelbar vom Hund zu apportieren. Beurteilt werden die Arbeitsweise sowie die Führerorientierung des Hundes, als auch das Finden und der Apport des Wildes. Hunde die sich der Prüfung entziehen oder Anschneiden können die Prüfung nicht bestehen.

3. Hasenschleppe
Die Hasenschleppe wird überwiegend im Wald auf einer Länge von 250 Meter mit dem Wind geprüft. Der Hund wird aus einer Distanz von 10 Metern in die freie Suche geschickt, soll die Schleppe selbständig Annehmen, den Hasen finden, und ohne weitere Einwirkung apportieren. Der Hund darf hierbei maximal zweimal angesetzt werden. Hunde die nicht finden, oder sich der Prüfung entziehen oder anschneiden können die Prüfung nicht bestehen.

4. Buschieren
Der Hund wird an einer mindesten 100 Meter langen Hecke angesetzt, und soll diese durcharbeiten. Dabei sind 4 ausgelegte Stück Haar und Federwild zu finden und zu apportieren. Der Hundeführer/die Hundeführerin darf Ihren Hund verbal und mit Sichtzeichen lenken. Hunde die sich nicht in der Hecke halten lassen, können die Prüfung nicht bestehen.

5. Wasserarbeit/Hinüberschicken
Eine Ente wird für den Hund sichtig ins Wasser geworfen. Dabei gibt der Hundeführer/die Hundeführerin einen Flintenschuss ab. Danach wird der Hund zum Apport geschickt. Hunde die das Wasser nicht annehmen (zweimaliges schicken erlaubt) oder sich der Prüfung entziehen können die Prüfung nicht bestehen.
An einem mindestens zehn Meter breiten Fließgewässer ist der Hund auf die gegenüberliegende Seite zu schicken, um die dort versteckte Ente zu finden und zu apportieren. Der Hundeführer/die Hundeführerin darf seinen Hund über verbale Kommandos sowie Sichtzeichen unterstützen. Hunde die das Wasser nicht annehmen, sowie nicht an die Ente kommen, oder sich der Prüfung entziehen, können die Prüfung nicht bestehen